Anleitung
- Klicken Sie auf die benötigten Formulare.
Hinweis: Öffnen Sie die Formulare allenfalls wie folgt:
- Cursor auf gewünschtes Formular
- Maustaste für Spezialfunktionen (in der Regel «rechte - Maustaste») drücken
- Funktion «Link im neuen Fenster öffnen» wählen. Die Word-Menueleiste (Speichern, Drucken, etc.) steht Ihnen zur Verfügung
- Füllen Sie die grau hinterlegten Felder mit den entsprechenden Texten aus.
- Durch Drücken der Leertaste werden die «Kästchen» mit einem Kreuz versehen. Erneutes Drücken löscht das Kreuz wieder.
- Durch Drücken der Tabulator-Taste können Sie bequem vorwärts durch die Eingabefelder navigieren. Mit Shift-Tabulator geht das ganze rückwärts.
- Drucken Sie die fertig ausgefüllte Formulare aus und senden Sie sie unterschrieben und zusammen mit allfälligen Beilageblättern an den angegebenen Empfänger.
Falls Sie Schwierigkeiten haben sollten, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
- Tel: 061 260 25 55
- Mail: office@rhinw.ch
Formulare GxP-Inspektion RHI
Hier finden Sie die Fragebogen, welche Sie, nach spezieller Aufforderung durch das RHI, im Rahmen einer Inspektionsvorbereitung für Ihre Firma gegebenenfalls ausfüllen und einreichen müssen.
Wir bitten Sie, die im letzten Abschnitt der Formulare erwähnten «Unterlagen/ Dokumente für die Inspektion» jeweils anlässlich der Inspektion bereitzuhalten. Wenn vom Inspektor nicht ausdrücklich gewünscht, müssen diese "Unterlagen/ Dokumente für die Inspektion" nicht an das RHI geschickt werden.
N.B.: Diese Formulare ersetzen nicht die Gesuchformulare von Swissmedic betreffend der Betriebsbewilligung!
Links
FORMULAR ARZT- UND ZAHNARZTPRAXEN
Hier finden Sie das Inspektionsprotokoll für Inspektionen bei niedergelassenen Zahnärzten und Ärzten, welches als Grundlage für die Inspektion dient. Wir bitten Sie, die relevanten gelb markierten Felder vollständig auszufüllen und uns das Dokument bis spätestens zehn Tage vor Inspektionsbeginn elektronisch zuzustellen. Für Ihre Kooperation danken wir Ihnen im Voraus.
Gesetze & Verordnungen
HMG
AMBV
Arzneimittel-Bewilligungsverordnung